Rechtsprechung
VGH der UEK, 24.05.2006 - 7/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekvw.de
VwGG (UEK) §§ 19, 20, 71
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 69/93
Innerkirchliche Angelegenheiten
Auszug aus VGH der UEK, 24.05.2006 - 7/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben sich für die Angelegenheiten der Religionsgesellschaften, die allein ihren "inneren Bereich" betreffen, aus den staatlichen Gesetzen überhaupt keine Schranken ihres Handelns (BverfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 69/93 - NJW 1999, 350).Zu diesem Bereich gehört auch das kirchliche Organisationsrecht, wenn und soweit es allein um die innere Organisation geht, die den bürgerlichen Rechtskreis nicht berührt (BVerfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 69/93 - a.a.O.).
- BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94
Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden
Auszug aus VGH der UEK, 24.05.2006 - 7/06
Und soweit Regelungen der Angelegenheiten von Religionsgesellschaften in den Bereich des Öffentlichen hinüberreichen, innerhalb dessen der Staat ordnen kann, müssen die staatlichen Regelungen jedenfalls keineswegs stets dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften vorgehen (BVerfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 1476/94 - NJW 1999, 349).